Neben einer handwerklichen Berufslehre und der Bergführerausbildung sind unsere Mitarbeter ausgebildete Höhenarbeiter.
Die Ausbildung "Arbeiten am hängenden Seil" ist in drei Stufen gegliedert.
Stufe 1:
Ausbildungsinhalte:
Gesetzliche Grundlagen, Materialkunde, Knotenlehre, Verankerungstechniken, Bewegung am Seil im Auf- und Abstieg, Bewegung an künstlichen Konstruktionen, Rettungswesen und einfache Rettungstechniken.
Praktische und theoretische Abschlussprüfung.
Stufe 2:
Wer den Stufe 1 Kurs erfolgreich abgeschlossen hat und über grosse Erfahrung mit Arbeiten am Seil hat kann den Kurs Stufe 2 besuchen.
Ausbildungsinhalte:
Gesetzliche Grundlagen, Materialkunde, Festigkeit von PSA, Knotenlehre, Anwendung von Drahtseilen, Seilmanöver, Seilphysik, Bewegung an künstlichen Konstruktionen, Naturgefahren, Rettungswesen und technische Rettungen
Praktische und theoretische Abschlussprüfung.
Stufe 3:
Ausbildungsinhalte:
Vertiefte gesetzliche Grundlagen, sämtliche Bereiche aus Stufe 1 + 2.
Neu kommen folgende Themen gemäss ASA Richtlinien dazu: Sicherheitsleitbild, Sicherheitsziele, Sicherheitsorganisation, Ausbildung, Instruktion, Information, Sicherheitsregeln, Gefahren- ermittlung und Risikobeurteilung, Massnahmenplanung und -realisierung, Notfallorganisation, Mitwirkung, Gesundheitsschutz, Kontrolle Audit.
RECHTE UND PFLICHTEN STUFE 1 – 3
Stufe 1:
Kann auf einer Baustelle selbstständig am Seil arbeiten (gemäss BauAV, immer mindestens zwei Personen die sich gegenseitig überwachen können, an zwei unabhängigen Seilsystemen gesichert).
Stufe 2:
Zusätzlich zu Stufe 1: Führen, überwachen, installieren, retten
Auf jeder Baustelle muss mindestens ein Stufe 2 Arbeiter anwesend sein.
Stufe 3:
Zusätzlich zu Stufe 1 + 2: Analysieren, planen, führen
Der Stufe 3 Arbeiter definiert in der Firma ein Sicherheitsleitbild und Sicherheitsziele und setzt sie um.
Weitere Aufgaben: Sicherheitsregeln, Gefahrenermittlung, Risikoanalysen, Massnahmenplanung und -realisierung, Notfallorganisation, Rettungskonzept, Gesundheitsschutz.
Für jedes Projekt muss ein Stufe 3 Arbeiter mitverantwortlich sein (diese Person muss nicht permanent auf der Baustelle anwesend sein).